§ 1 Angebote
und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber bzw. Empfänger bestimmt und
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe an Dritte
ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Für alle
Vermittlungsangebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als
vereinbart. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so
ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe des
ortsüblichen bzw. im Angebot ausgewiesenen Honorars zu zahlen, die im
Erfolgsfalle angefallen wäre.
§ 2 Die in unseren Angeboten
enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind
bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und
richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere
Vermittlungsangebote und Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und
-vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
§ 3 Der Honorarsanspruch entsteht
auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot
abweichen, der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch den Vertrag über
ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird oder
im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag
vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande gekommen sind. Dazu
gehören auch Verträge, die durch von uns vermittelte Zwangsversteigerungen
und Zwangsverwaltungen zustande kommen. Der Honorarsanspruch entsteht z.
B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt.
§ 4 Der
Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene
Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn
der Vertrag aufgrund Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder
aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw.
nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist
derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum
Schadenersatz verpflichtet.
§ 5 Der Honoraranspruch entsteht,
sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag
zustande kommt Das Honorar ist fällig, zahlbar und verdient am Tage des
Vertragsabschlusses. Es ist in den Kaufpreisen unserer Angebote nicht
enthalten. Falls nicht anders vereinbart, gelten die folgenden
Honorarsätze, zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer:
An- und Verkauf von Grundbesitz: 6 % (3% des Kaufpreises sind vom Verkäufer wie auch vom
Käufer zu zahlen)
Eigentumswohnungen: 6 % (3% des Kaufpreises sind
vom Verkäufer wie auch vom Käufer zu zahlen)
Unbebauter
Grundbesitz:
bis DM 50.000,00 Kaufpreisanteil: 10 % - für DM 50.000,00 überschreitende
Kaufpreisanteile: 6 %,
Vermietung von
Wohnräumen / Wohnimmobilien: 2 Monatsmieten von der
Kaltmiete berechnet
Vermietung von
Geschäftsräumen: 3 Monatsmieten von der
Kaltmiete berechnet
Erbbaurechtsverträge:
1 Jahrespacht
bei Geschäften
anderer Art: 10
% von der Gesamtkaufsumme.
Die Honorarberechnung
für den Nachweis oder die Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot
festgelegten bzw. durch Maklervertrag geregelten Höhe.
§ 6 Der Auftraggeber bzw.
Empfänger, kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt
bereits gekannt zu haben, wenn er uns dies innerhalb einer Frist von 4
Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und gleichzeitig den
Nachweis führt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat.
Anderenfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erbracht. Mit der
Annahme des Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande.
§ 6 Obige Bedingungen gelten auch
für mündlich übermittelte Angebote. Mündliche Abreden sind nur gültig,
wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 7 Kündigungen bedürfen der Schriftform und können
nicht per E-Mail akzeptiert werden.
§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Moers.
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