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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Angebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber bzw. Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Für alle Vermittlungsangebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe des ortsüblichen bzw. im Angebot ausgewiesenen Honorars zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

§ 2 Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Vermittlungsangebote und Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.

§ 3 Der Honorarsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch den Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird oder im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande gekommen sind. Dazu gehören auch Verträge, die durch von uns vermittelte Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen zustande kommen. Der Honorarsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt.

§ 4 Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 5 Der Honoraranspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt Das Honorar ist fällig, zahlbar und verdient am Tage des Vertragsabschlusses. Es ist in den Kaufpreisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Honorarsätze, zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer:

An- und Verkauf von Grundbesitz: 6 % (3% des Kaufpreises sind vom Verkäufer wie auch vom Käufer zu zahlen)

Eigentumswohnungen: 6 % (3% des Kaufpreises sind vom Verkäufer wie auch vom Käufer zu zahlen)

Unbebauter Grundbesitz: bis DM 50.000,00 Kaufpreisanteil: 10 % - für DM 50.000,00 überschreitende Kaufpreisanteile: 6 %,

Vermietung von Wohnräumen / Wohnimmobilien: 2 Monatsmieten von der Kaltmiete berechnet

Vermietung von Geschäftsräumen: 3 Monatsmieten von der Kaltmiete berechnet

Erbbaurechtsverträge: 1 Jahrespacht

bei Geschäften anderer Art: 10 % von der Gesamtkaufsumme.

Die Honorarberechnung für den Nachweis oder die Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten bzw. durch Maklervertrag geregelten Höhe.

§ 6 Der Auftraggeber bzw. Empfänger, kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er uns dies innerhalb einer Frist von 4 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und gleichzeitig den Nachweis führt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat. Anderenfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erbracht. Mit der Annahme des Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande.

§ 6 Obige Bedingungen gelten auch für mündlich übermittelte Angebote. Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 7 Kündigungen bedürfen der Schriftform und können nicht per E-Mail akzeptiert werden.

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Moers.

 

 

 

     
 

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